Hygienekonzept Weihnachtsbaumverkauf beim Sax und Weihnachtsbaumverkauf Thalkirchen

 

  • Oberstes Gebot ist die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen Mitarbeitern, Marktverkäufern und Besuchern auf dem gesamten Gelände einschließlich Ein- und Ausgänge.

    • Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt, haben die Abstandsregel nicht zu befolgen.

  • Auf dem Verkaufsgelände ist stets eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

  • Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit. Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.

  • Ausschluss vom Besuch des Weihnachtsbaumverkaufs:

    • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches oder pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19 Patienten) und/oder

    • Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).

  • Die Mitarbeiter und Besucher werden vorab in geeigneter Weise über das jeweilige Hygienekonzept und diese Ausschlusskriterien informiert (z.B. durch Aushang) und werden bei Bedarf zu beraten.

  • Sollten Mitarbeiter oder Besucher während des Aufenthalts auf dem Gelände Symptome entwickeln, die mit einer beginnenden COVID-19 Infektion in Verbindung stehen könnten, haben diese umgehend das Gelände zu verlassen

 

  • In Warteschlangen oder im Wartebereich werden Maßnahmen zur Einhaltung der Mindestabstände von 1,5 m ergriffen, z.B. durch Anbringen von Bodenmarkierungen und Hinweisschilder.

  • Personenansammlungen beim Betreten und Verlassen des Geländes und an besonderen Anziehungspunkten sind durch entsprechende Wegführung (z.B. Einbahnstraßen) und Abstandsmarkierungen zu vermeiden.

  • Die Weihnachtsbaumverkäufer ist als Ansprechpartner für die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln.

  • Mitarbeitern und Besuchern wird an einem möglichst zentralen Punkt des Marktes ein Desinfektionsmittelspender bereitgestellt.